top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FERIENHAUSMIETE über www.eezz.nl

EEZZ, rent 2 relax und rent to relax sind Handelsnamen von:

GuVaMa Accommodaties B.V.

Handelsregister: 74082337

Rukkenerweg 2a

6373 HL Landgraaf

E-Mail: feel@eezz.nl

Telefon: +31 (0) 88 6003210

​

1. Definitionen und Anwendbarkeit

1.1. In diesen Bedingungen wird verstanden unter:

a) Vermieter: GuVaMa Accommodaties B.V.;

b) Mieter: der vertragliche Vertragspartner von GuVaMa Accommodaties B.V., der ein Ferienhaus entweder über www.eezz.nl mietet oder reserviert, sowie die Personen, mit denen der Mieter im Ferienhaus wohnt;

c) Parteien: Vermieter und Mieter gemeinsam;

d) Ferienhaus: das vom Vermieter vermietete und vom Mieter gemietete Ferienhaus, einschließlich Garten und beweglichem Inventar, das sich im und um das Ferienhaus befindet;

e) Aufenthalt im Ferienhaus: die Anwesenheit des Mieters und seiner Begleiter im Ferienhaus und auf dem dazugehörigen Außengelände sowie die Nutzung des Inventars, das zum Ferienhaus gehört;

f) Mietvertrag: der zwischen Vermieter und Mieter geschlossene Vertrag über das Ferienhaus;

g) Mietpreis: der Betrag, den der Mieter aufgrund des Mietvertrags dem Vermieter schuldet;

h) Mietdauer: die Dauer, für die der Mietvertrag geschlossen wird;

i) Schriftlich: auf Papier oder elektronisch verfasste und versandte Nachrichten.

1.2. Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter, unabhängig von Art und Bezeichnung des Rechtsverhältnisses, es sei denn, die Parteien haben die Anwendbarkeit dieser Bedingungen schriftlich ausgeschlossen.

1.3. Der Mieter stimmt automatisch der Anwendbarkeit dieser Bedingungen auf zukünftige Anfragen, Angebote, Offerten, Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen und alle anderen Rechtsgeschäfte zwischen Mieter und Vermieter zu. Parteien müssen dies nicht jedes Mal (ausdrücklich) erneut vereinbaren.

1.4. Abweichungen von und/oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und

gelten ausschließlich für den Vertrag, in dem oder im Zusammenhang, mit dem sie vereinbart wurden, und nicht für zukünftige Anfragen, Angebote, Offerten, Auftragsbestätigungen, Verträge oder andere Rechtsgeschäfte.

1.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen in Kraft und anwendbar. Die Parteien werden in diesem Fall verhandeln, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die

nichtigen bzw. aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei Ziel und Zweck der ursprünglichen Bestimmung berücksichtigt werden.

1.6. Wenn der Vermieter nicht immer auf die strikte Einhaltung dieser Bedingungen besteht, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen

nicht gelten oder dass der Vermieter in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.

​

2. Anzahlung und Restzahlung des Mietpreises

2.1. Der Vertrag wird für das Objekt, die Dauer, den Zeitraum und den Mietpreis abgeschlossen, wie in der Online-Buchung über www.eezz.nl festgelegt. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer endet der Vertrag von Rechts wegen, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. 40% des Mietpreises sind bei der Buchung als Anzahlung zu entrichten.

2.2. Der Restbetrag, nämlich 60% der Hauptsumme, schuldet der Mieter spätestens 42 Tage vor dem im beigefügten Vertrag genannten Ankunftsdatum.

2.3. Wenn die Reservierung weniger als 42 Tage vor dem vereinbarten Ankunftsdatum vorgenommen wird, schuldet der Mieter den gesamten

Hauptbetrag auf einmal. Erst nach vollständiger Zahlung ist die Reservierung endgültig.

2.4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit Reservierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

​

3. Schadensabgeltung anstelle der Kaution und Übergabe des Ferienhauses

3.1. Zusammen mit der Restzahlung, wie in Artikel 2.2 genannt, oder zusammen mit der vollständigen Zahlung der Hauptsumme gemäß

Artikel 2.3, ist der Mieter verpflichtet, zusätzlich zum Mietpreis einen Betrag in Höhe von 10,- € pro Ferienhaus an den Vermieter zu zahlen. Dieser zusätzliche Betrag ersetzt die Kaution. Wir nennen dies Schadensabgeltung. Achtung! Dies bedeutet nicht, dass Sie nicht mehr für Schäden haften, die Sie während Ihres Aufenthalts im Ferienhaus verursachen. Es bedeutet nur, dass Sie keine Kaution hinterlegen müssen.

3.2. Der Mieter muss das Ferienhaus am Ende der Mietperiode wie folgt hinterlassen:

3.2.1. Die Schlüssel des Ferienhauses und (falls zutreffend) die Schrankenkarte sind rechtzeitig gemäß Artikel 4.2 zurückgegeben worden;

3.2.2. Das Ferienhaus und das dazugehörige Inventar sowie der Garten sind frei von Schäden, abgesehen von kleinen Schäden (<100,00 €), die durch normalen Gebrauch entstanden sind;

3.2.3. Es wurden keine illegalen Aktivitäten, nicht erlaubten Haustiere, Untervermietung oder kommerzielle Dienste Dritter während des Aufenthalts des Mieters durchgeführt;

3.2.4. Der Müll wurde in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt, und alle Küchenutensilien wurden gereinigt und aufgeräumt. Eventuelle eigene Grillgeräte und Kohlen sind korrekt entsorgt worden;

3.2.5. Das Ferienhaus wurde abgeschlossen hinterlassen, und die Fenster wurden vollständig geschlossen;

3.2.6. Alle Rechnungen, die sich auf den Aufenthalt des Mieters im Ferienhaus beziehen, wurden vor der Abreise beglichen;

3.2.7. Das Inventar des Ferienhauses, einschließlich Bettwäsche, ist vollständig und unbeschädigt;

3.2.8. Der Mieter ist weder früher als vereinbart angekommen, noch hat er zu spät ausgecheckt;

3.2.9. Der Mieter und/oder seine Begleiter haben während ihres Aufenthalts im Ferienhaus keine Störungen verursacht;

3.2.10. Der Mieter und/oder seine Begleiter wurden nicht vom Vermieter, dessen Vertreter oder der Polizei aus dem Ferienhaus entfernt.

​

4. Ankunft und Abreise

4.1. Der Mieter kann am vereinbarten Ankunftstag ab 15:00 Uhr einchecken. Dies kann entweder an der Rezeption des Ferienparks oder durch Nutzung eines Schlüsselsafes erfolgen. Nach Vorlage der Reservierungsbestätigung oder nach Durchlaufen der Schlüsselsafe- Prozedur erhält der Mieter die Schlüssel der Ferienwohnung sowie eine Zugangskarte für die Schranke. Bei Verlust der Schlüssel und/oder der Zugangskarte ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für den Ersatz zu tragen. Am vereinbarten Abreisetag muss der Mieter spätestens bis 10:00 Uhr auschecken. Die Schlüssel und (falls zutreffend) die Schrankenkarte müssen dann an der Rezeption des betreffenden Parks oder über den Schlüsselsafe abgegeben werden.

​

5. Stornierungsregelung

5.1. Eine Stornierung durch den Mieter muss schriftlich (einschließlich per E-Mail) erfolgen.

5.2. Für die Stornierung durch den Mieter gelten das Datum des Poststempels bzw. das Datum der E-Mail.

5.3. Bei Stornierung durch den Mieter schuldet dieser dem Vermieter eine Entschädigung. Diese beträgt:

• Bis 70 Tage (10 Wochen) vor dem Ankunftstag: die Anzahlung (40% der Hauptsumme);

• Bei Stornierung zwischen 70 und 42 Tagen vor dem Ankunftstag: 60% der Hauptsumme;

• Bei Stornierung zwischen 42 und 28 Tagen vor dem Ankunftstag: 75% der Hauptsumme;

• Bei Stornierung zwischen 28 und 14 Tagen vor dem Ankunftstag: 90% der Hauptsumme;

• Bei Stornierung ab 14 Tagen vor dem Ankunftstag: 100% der Hauptsumme.

5.4. Wenn der Mieter innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Ankunftsdatum ohne weitere Benachrichtigung nicht eingetroffen

ist, wird dies vom Vermieter als Stornierung angesehen.

5.5. Wenn der Mieter vor dem vereinbarten Abreisetag abreist, bleibt der volle Mietpreis fällig.

5.6. Sollte der Mieter bei Stornierung seiner Reservierung selbst einen anderen Interessenten für denselben Zeitraum (oder einen Teil

davon) vorschlagen und der Vermieter diesen schriftlich als Ersatzmieter akzeptieren, wird der Mietpreis des stornierenden ursprünglichen Mieters (anteilig) erstattet, sobald der Ersatzmieter alle seine Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt im Ferienhaus erfüllt hat.

​

6 Änderungen der Reservierung

6.1. Wenn der Mieter die Reservierung ändern möchte, muss er dies 4 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftsdatum dem Vermieter schriftlich mitteilen. Änderungen können nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Der Mieter schuldet dem Vermieter in diesem Fall eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,- €.

6.2. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer ist nur möglich, wenn das Ferienhaus verfügbar ist.

​

7. Ersatz-Ferienhaus

7.1. Sollte das vom Mieter gebuchte Ferienhaus aufgrund unvorhergesehener Umstände (einschließlich, aber nicht beschränkt auf durchzuführende Reparaturarbeiten) nicht verfügbar sein, hat der Vermieter jederzeit das Recht, dem Mieter ein anderes Ferienhaus anzubieten. Der Mieter muss dies akzeptieren.

7.2. Sollte der oben genannte Fall eintreten, wird der Vermieter dem Mieter den Preisunterschied erstatten, wenn das angebotene Ferienhaus günstiger ist als das gebuchte. Ist das angebotene Ferienhaus teurer als das gebuchte, muss der Mieter die Differenz nicht bezahlen.

​

8. Fotos auf der Website

8.1. Die auf der Website des Vermieters oder auf anderen Websites veröffentlichten Fotos des Ferienhauses dienen nur zur Veranschaulichung. Daraus kann der Mieter keine Rechte ableiten. Unterschiede in der Einrichtung können auftreten.

​

9 Mindestaufenthaltsdauer

9.1. Der Mieter muss das Ferienhaus für mindestens drei aufeinanderfolgende Nächte (bei Last-Minute-Buchungen für zwei aufeinanderfolgende Nächte) mieten. Wenn das Ferienhaus für weniger als drei aufeinanderfolgende Nächte gemietet wird, bleibt der Mieter zur Zahlung des Tarifs für drei Nächte verpflichtet, es sei denn, der Vermieter und der Mieter vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

​

10. Nutzung der Wohnung

10.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Ferienhaus in Übereinstimmung mit dem Zweck dieses Vertrags (Erholung) zu nutzen. Der Mieter muss während des Aufenthalts im Ferienhaus und im Ferienpark die Gesetze, Regierungsverordnungen, den Vertrag mit dem Vermieter einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Hausregeln und/oder Vorschriften des Ferienparks sowie angemessene Anweisungen des Vermieters und der Mitarbeiter des Ferienparks einhalten.

10.2. Dem Mieter ist es nicht gestattet, das gemietete Ferienhaus als Hauptwohnsitz zu nutzen. Der Mieter muss anderweitig einen festen Wohnsitz haben, was in der Verantwortung des Mieters liegt.

10.3. Der Mieter hat sich jeglichen Verhaltens zu enthalten, das andere Gäste im Ferienpark und/oder Nachbarn belästigt.

10.4. Das Aufstellen von Zelten rund um das Ferienhaus ist grundsätzlich nicht erlaubt. Abhängig von den Umständen kann für kleine Zelte auf schriftlichen Antrag die Genehmigung des Vermieters erteilt werden. Das Aufstellen von großen Zelten rund um das Ferienhaus ist jedoch niemals erlaubt.

10.5. Es ist nicht gestattet, Änderungen am Garten oder am Außengelände des Ferienhauses vorzunehmen. Dazu gehört das Graben, Schneiden, Fällen oder Beschädigen von Bäumen und Sträuchern, das (dauerhafte oder vorübergehende) Entfernen oder Hinzufügen von Pflastersteinen oder anderen festen Belägen sowie das Entfernen oder Hinzufügen von Gebäuden oder Strukturen. Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Ferienhaus an Dritte weiterzugeben, mehr Personen im Ferienhaus unterzubringen als bei der Reservierung vereinbart oder während des Aufenthalts im Ferienhaus kommerzielle Dienstleistungen von Dritten in Anspruch zu nehmen.

10.6. Wenn während des Aufenthalts des Mieters Reparaturen erforderlich sind, erlaubt der Mieter dem Vermieter, diese Reparaturen während der Vertragsdauer auszuführen oder ausführen zu lassen. Hat der Mieter jedoch selbst Schäden am Ferienhaus verursacht, ist der Vermieter nicht verpflichtet, diese während des Aufenthalts des Mieters zu reparieren.

10.7. Der Vermieter hat das Recht, das vermietete Ferienhaus zu betreten, um Inspektionen und/oder Wartungsarbeiten durchzuführen,

ohne dass der Mieter in diesem Zusammenhang Anspruch auf eine Entschädigung oder Rückerstattung des Mietpreises hat.

10.8. Das Grillen ist nur in einem angemessenen Abstand zum Ferienhaus erlaubt. Etwaige Schäden, die dadurch entstehen, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Mieters. Dem Mieter ist es nicht gestattet, Holzkohlereste im Freien zu entsorgen. Etwaige Reinigungskosten, die durch die Nutzung eines Grills durch den Mieter entstehen, können dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt werden.

10.9. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Mietpreisminderung, wenn es zu externer Belästigung kommt, wie z. B. durch Rasenmäher Geräusche, spielende Kinder oder andere von Dritten verursachte Störungen.

10.10. Es ist nicht gestattet, Elektrofahrzeuge an anderen als den dafür vorgesehenen Ladestationen aufzuladen. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen an nicht dafür vorgesehenen Orten, wie z. B. am Netzstrom der Ferienwohnung, kann zu Störungen unserer Dienstleistungen und zur Behinderung des Zugangs zu wichtigen Einrichtungen führen.

​

11. Maximale Belegung

Das Ferienhaus ist ausschließlich für die gleichzeitige Belegung durch höchstens so viele Personen bestimmt, wie Betten vorhanden sind. Kinder gelten bei der Feststellung der Bewohnerzahl als vollwertige Personen.

​

12. Reinigung, Tourismusabgabe, Verwaltungskosten

12.1. Die Endreinigung ist nicht im Mietpreis enthalten. Abhängig von dem gebuchten Ferienhaus gilt entweder (1) die Endreinigung ist

zusätzlich zum Mietpreis zu zahlen, oder (2) der Mieter hat die Wahl zwischen der Zahlung der Kosten für die Endreinigung zusätzlich zum Mietpreis oder der Durchführung der Endreinigung selbst; wenn der Mieter die Endreinigung selbst durchführt, wird vom Vermieter zusätzlich zum Mietpreis ein Standardbetrag für die Nachkontrolle in Rechnung gestellt. In dem Online-Buchungsmodul wird angezeigt, was für die betreffende Buchung gilt und welche Preise für die Endreinigung oder die Nachkontrolle berechnet werden.

12.2. Eine tägliche Reinigung ist im Mietpreis nicht enthalten. Der Mieter ist dafür verantwortlich, das Haus sauber zu halten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, am vereinbarten Abreisetag ab 8:00 Uhr (Reinigungs-)arbeiten rund um das Ferienhaus durchführen zu lassen. Der Mieter muss dies dulden.

12.3. Im Mietpreis sind Tourismusabgaben und Verwaltungskosten enthalten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

12.4. Im Mietpreis sind die Nutzung von Gas, Wasser und Strom enthalten, sofern sie bei normalem Haushaltsgebrauch verwendet werden.

​

13. Handtücher, Bettwäsche und Küchenpaket

13.1. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, Handtücher, Geschirrtücher und Bettwäsche mitzubringen. Falls es jedoch möglich ist, dies optional gegen Aufpreis zum Mietpreis hin zuzubuchen, wird dies im Online-Buchungsmodul angezeigt.

13.2. Dem Mieter ist es nicht gestattet, die Betten ohne Verwendung von Bettwäsche zu benutzen.

​

14. Kinderbett/Kinderstuhl

14.1. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, ein Kinderbett und einen Kinderstuhl mitzubringen.

​

15. Rauchen und Drogen

15.1. Das Rauchen im Ferienhaus ist ausdrücklich untersagt.

15.2. Es ist strengstens verboten, im Ferienhaus Drogen zu besitzen oder zu konsumieren.

​

16. Schwimmbad

16.1. Falls im Ferienpark ein Schwimmbad vorhanden ist, kann der Mieter dieses nutzen. Im Online-Buchungsmodul wird für jedes Ferienhaus angegeben, ob die Kosten hierfür im Mietpreis enthalten sind oder nicht und somit vor Ort separat vom Mieter zu zahlen sind. Der Mieter hat kein Recht auf Mietminderung, wenn das Schwimmbad außer Betrieb / geschlossen ist.

​

17. Haustiere

17.1. Haustiere (kleine) sind im Ferienhaus nur erlaubt, wenn der Vermieter ausdrücklich zuvor sein Einverständnis gegeben hat.

17.2. Der Mieter muss dafür sorgen, dass Haustiere nicht im Ferienpark umherlaufen.

17.3. Der Mieter ist verpflichtet, darauf zu achten, dass Haustiere sich im Ferienhaus nicht auf Möbel, einschließlich Betten und Sofas, begeben. Wenn der Vermieter der Meinung ist, dass Haustiere sich dennoch auf den Möbeln befunden haben, ist der Vermieter berechtigt, die Reinigungskosten vollständig dem Mieter in Rechnung zu stellen. Schäden, die von Haustieren an der Ausstattung, Möbeln, Inventar oder Garten/Außenbereich des Ferienhauses verursacht werden (wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich: Nage-/Beiß-/Grabe-/Kratzspuren oder Befall durch Flöhe oder andere Parasiten), gelten niemals als Schäden durch normalen Gebrauch im Sinne von Artikel 3.2.2 dieser Bedingungen.

17.4. Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Haustiere gegen Krankheiten, einschließlich Tollwut und Herzwürmer, geimpft sind.

17.5. Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Haustiere einige Tage vor der Ankunft im Ferienhaus gegen Flöhe und Zecken behandelt wurden.

17.6. Der Vermieter haftet nicht für Krankheiten oder Verletzungen, die das Ergebnis des Aufenthalts von Haustieren im Ferienhaus bzw. im Ferienpark sind.

17.7. Der Mieter ist verpflichtet, im gesamten Ferienpark das zurückzulassen, was seine Haustiere hinterlassen (zum Beispiel, aber nicht ausschließlich: Exkremente, Erbrochenes, Zweige, Spielzeug oder alles andere, was das Erscheinungsbild des Ferienparks beeinträchtigt und/oder eine Gefahr oder Belästigung für andere darstellen kann).

​

18. WLAN

18.1. Im Ferienpark ist eine kostenfreie WLAN-Verbindung vorhanden.

18.2. Bei Störungen oder Ausfällen des WLAN-Netzwerks hat der Mieter keinen Anspruch auf irgendeine Form von Schadenersatz oder Rückerstattung des Mietpreises.

​

19. Preisänderungen

19.1. Der Hauptbetrag des Mietpreises wird auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarife vereinbart, die vom Vermieter festgelegt wurden.

19.2. Wenn nach Festlegung des Mietpreises durch eine Lastenveränderung seitens des Vermieters zusätzliche Kosten entstehen, die durch eine Erhöhung von Lasten und/oder Abgaben, die direkt auf das Ferienhaus entfallen, verursacht werden, können diese Kosten dem Mieter  weiterberechnet werden.

​

20. Identität des Mieters

20.1. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Identität des Hauptmieters des Ferienhauses zu überprüfen und bestimmte Informationen des Ausweises des Hauptmieters im Nachtregister zu notieren. Die Identit.tsüberprüfung erfolgt bei der Online- Reservierung über die Anwendung Superhog. Klicken Sie hier für Informationen zum Datenschutz von Superhog. Klicken Sie hier für Informationen zum Datenschutz von EEZZ.

20.2. Der Hauptmieter muss 21 Jahre oder älter sein und während des gesamten Aufenthalts im Ferienhaus im Kreis seiner Begleitpersonen anwesend sein. Der Mieter erklärt mit der Reservierung, dass der Hauptmieter älter als 21 Jahre ist.

20.3. Reservierungen, die unter falschen Vorwänden erfolgen, einschließlich (aber nicht ausschließlich) der Angabe eines falschen Namens oder anderweitigen Irreführung über die Zusammensetzung der Gruppe des Mieters oder den Zweck des Aufenthalts im Ferienhaus, geben dem Vermieter das Recht, alle bereits geleisteten Zahlungen zu behalten, während dem Mieter und seinen Begleitern der Zugang zum Ferienhaus verwehrt werden kann.

​

21. Parken

21.1. Das Ferienhaus bietet Platz für ein Fahrzeug. Fahrzeuge müssen in den dafür vorgesehenen Stellplätzen geparkt werden.

21.2. Das Parken auf oder entlang der Straße ist nicht gestattet. Auch das Parken vor dem Ferienhaus (im Gras) oder an leeren Stellplätzen ist nicht gestattet. Dort parkende Fahrzeuge können auf Kosten des Eigentümers des betreffenden Fahrzeugs abgeschleppt werden.

​

22. Versicherungen

22.1. Der Mieter ist verpflichtet, selbst eine Reise- und Stornoversicherung abzuschließen. Diese Versicherungen sind nicht im Mietpreis enthalten.

22.2. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, seine persönlichen Gegenstände angemessen zu versichern, auch im Falle eines Diebstahls aus dem Ferienhaus.

22.3. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden oder Diebstahl unverzüglich dem Vermieter zu melden.

​

23. Haftung

23.1. In den folgenden Fällen haftet weder der Vermieter noch der Eigentümer des Ferienhauses oder des Ferienparks für Schäden, noch besteht ein Recht auf Minderung oder Rückerstattung des Mietbetrags:

a. bei vermindertem Genuss des Ferienhauses aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen persönlichen Umständen des Mieters und/oder seiner Angehörigen;

b. bei Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen oder Wertsachen des Mieters und seiner Angehörigen während ihres Aufenthalts im Ferienhaus;

c. bei dauerndem oder vorübergehendem Ausfall von technischen Geräten und/oder bei Ausfall, Schließung oder geschlossenem Zustand von Einrichtungen im Ferienhaus oder im Ferienpark, es sei denn, dies macht die Nutzung des Ferienhauses für Freizeitaktivitäten völlig unmöglich;

d. bei Belästigungen durch andere Mieter oder Dritte, es sei denn, diese Belästigungen machen die Nutzung des Ferienhauses für Freizeitaktivitäten unmöglich und der Vermieter ist in der Lage, in angemessener Weise gegen die betreffende Belästigung vorzugehen;

e. bei Mängeln in der Dienstleistung oder Warenlieferungen durch Dritte, die die Miete des Ferienhauses unterstützen oder damit in Verbindung stehen;

f. bei erkennbaren Fehlern oder (Druck)Fehlern in der Beschreibung und/oder in Angeboten bezüglich des Ferienhauses und/oder des ferienparks auf der Website des Vermieters oder anderswo;

g. bei Unmöglichkeit, im Ferienhaus zu verweilen oder bei vermindertem Genuss des Ferienhauses aufgrund von höherer Gewalt, wie Überschwemmung (einschließlich Wasserüberlastung durch starken Regen), Sturm, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Pandemie, Krieg, Unruhen oder Tumulte, Ausfall von Strom, Wasser oder anderen Versorgungsleistungen, Streik bei einer staatlichen Stelle oder einer anderen für die Dienstleistung des Vermieters notwendigen Organisation;

h. in anderen Fällen, in denen die Haftung oder Minderung des Mietbetrags in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist.

23.2. Derjenige, der die Buchung vorgenommen hat, bleibt für Schadensansprüche (von Dritten), die aus Belästigungen oder anderen Ursachen resultieren, die der Mieter oder die Personen, mit denen der Mieter im Ferienhaus verweilt oder verweilte, verursachen, verantwortlich, unbeschadet des Rechts von GuVaMa, den Schaden direkt beim Verursacher geltend zu machen.

23.3. In keinem Fall haftet der Vermieter, der Eigentümer des Ferienhauses oder der Eigentümer des Ferienparks für indirekte Schäden oder Folgeschäden. Eine mögliche Schadensersatzpflicht ist immer auf maximal den Betrag des vereinbarten Mietbetrags für das Ferienhaus begrenzt, oder – lediglich im Falle von Personenschäden – auf den Betrag, der unter der geltenden Haftpflichtversicherung der verantwortlichen Partei ausgezahlt wird.

​

24. Außerordentliche Kündigung durch den Vermieter/ Räumung

24.1. Der Vermieter kann den Vertrag mit dem Mieter mit sofortiger Wirkung beenden, wenn der Mieter und/oder seine Angehörigen das

Gesetz oder andere staatliche Vorschriften, die Verpflichtungen aus dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Hausordnung/Regelungen des Ferienparks oder angemessene Hinweise des Vermieters oder der Mitarbeiter des Ferienparks nicht einhalten, in einem solchen Maße, dass nach den Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit vom vermieter nicht verlangt werden kann, das Verweilen des Mieters weiterhin zu dulden. Dies ist jedenfalls der Fall, wenn der Mieter und/oder seine Angehörigen trotz einer Warnung von oder im Namen des Vermieters oder eines Mitarbeiters des Ferienparks entgegen den Gesetzen oder staatlichen Vorschriften handeln, den Vertrag mit dem Vermieter, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die  Hausordnung/Regelungen des Ferienparks und/oder die Anweisungen des Vermieters oder der Mitarbeiter des Ferienparks weiterhin missachten.

24.2. Bei einer sofortigen Kündigung des Vertrages, wie oben beschrieben, hat der Mieter mit seinen Angehörigen und all seinem Eigentum das Ferienhaus und den Ferienpark unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden nach Aufforderung zu verlassen.

24.3. Die Verpflichtung, das Ferienhaus zu verlassen, wie im vorherigen Absatz beschrieben, berührt nicht die Verpflichtung, das Ferienhaus in dem Zustand zu hinterlassen, der in Artikel [3.2] beschrieben ist.

24.4. Bei einer sofortigen Kündigung gemäß Absatz [22.4] besteht für den Mieter (noch für seine Angehörigen) kein Recht auf Rückerstattung eines Teils des Mietbetrags, noch ein Recht auf andere Schadensersatzansprüche.

24.5. Das Verlassen des Ferienhauses und des Ferienparks gemäß Artikel [22.5] berührt nicht die Verpflichtung des Mieters und seiner Angehörigen, den von ihm (und/oder seinen Angehörigen) verursachten Schaden am Ferienhaus und/oder gegenüber dem Vermieter zu ersetzen.

24.6. Bei Weigerung des Mieters, nach einer sofortigen Kündigung des Vertrages das Ferienhaus und den Ferienpark spätestens innerhalb von vier Stunden zu verlassen, ist der Vermieter berechtigt, den Mieter und seine Angehörigen sowie dessen Eigentum aus dem Ferienhaus und vom Ferienpark (entfernen zu lassen) und/oder solche Maßnahmen zu ergreifen, die der Vermieter in angemessener Weise für notwendig hält.

​

25. Zurückgelassene Gegenstände

25.1. Wenn der Mieter einen oder mehrere Gegenstände im oder am Ferienhaus zurückgelassen hat, darf der Vermieter grundsätzlich

davon ausgehen, dass der Mieter das Eigentum daran aufgeben wollte. Der Mieter hat in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Vermieter einen oder mehrere zurückgelassene Gegenstände des Mieters bei der Reinigung des Ferienhauses als Müll ansieht und als solchen entsorgt, oder als Inventar des Ferienhauses ansieht und als solches im Ferienhaus lässt.

25.2. Wenn der Mieter einen oder mehrere Gegenstände im oder am Ferienhaus zurückgelassen hat, von denen es für den Vermieter

sofort offensichtlich ist, dass es sich um (einen) Gegenstand(e) des Mieters handelt, von dem der Mieter höchstwahrscheinlich nicht das Eigentum aufgeben wollte, wird der Vermieter den Mieter per E-Mail darauf hinweisen. Der Mieter kann diese dann in Absprache mit dem Vermieter an einem zu vereinbarenden Ort und Zeitpunkt abholen.

25.3. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Eigentum des Mieters (weiterhin) aufzubewahren. Wenn der Mieter innerhalb einer Woche

nicht auf einen Hinweis des Vermieters reagiert, ist der Vermieter berechtigt, sich nach eigenem Ermessen von dem/den zurückgelassenen Gegenstand(en) zu trennen.

25.4. Der Mieter hat in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Vermieter einen oder mehrere zurückgelassene Gegenstände des

Mieters entsorgt, nachdem der Mieter nicht rechtzeitig auf einen Hinweis des Vermieters reagiert hat.

​

26. Fragen, Anmerkungen, Beschwerden

26.1. Wenn der Mieter während des Aufenthalts Fragen, Anmerkungen oder Beschwerden hat, sollte der Mieter diese unverzüglich dem

Vermieter vorlegen;

26.2. Reinigungsbeschwerden müssen innerhalb einer Stunde nach der Ankunft bei uns bekannt gegeben werden;

26.3. Reinigungsbeschwerden, die später während des Aufenthalts eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden.

​

27. Niederländisches Recht und Domicil Wahl

27.1. Auf den vorliegenden Mietvertrag findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Streitigkeiten werden dem Gericht im Arrondissement Limburg, Sitz Maastricht, vorgelegt, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.

bottom of page